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Ethik​

In meiner Praxis arbeite ich nach den ethischen Richtlinien des geschützten Rahmens:

Freiwilligkeit, Verschwiegenheit, Vertrauen, Respekt, Wertschätzung, Achtsamkeit, Kongruenz.

Als Mitglied im Verband der Freien Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologische Berater e. V. (VFP) arbeite ich nach der gültigen Berufsordnung des VFP.


Als Heilpraktikerin für Psychotherpaie (HeilprG) und ausgebildete Hypnoiseurin arbeite ich gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen meiner Tätigkeit, insbesondere in Abgrenzung zu den Berufen des Psychologischen Psychotherapeuten (nach PsychThG) bzw. des ärztlichen Psychotherapeuten und Psychiaters. Als Mitglied halte ich mich diesbezüglich regelmäßig auf dem aktuellen Informationsstand.


Ich habe dafür Sorge zu tragen, dass die Qualität meiner Arbeit und meine ethischen Grundsätze den hohen Ansprüchen der Klienten in diesem Berufsfeld gerecht werden können.


Als Heilpraktiker in Psychotherapie (HeilprG) und ausgebildete Hypnotiseurin in habe ich die Würde, Integrität und das Selbstbestimmungsrecht der Klienten zu achten, insbesondere hinsichtlich der mir bei der Ausübung meiner Tätigkeit offen stehenden Einflussmöglichkeiten. Falls schriftliche Aufzeichnungen, auch in computergestützter Form, geführt werden, sorge ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie (HeilprG) und ausgebildete Hypnotiseurin in jedem Fall für eine vor unbefugter Einsicht geschützte Aufbewahrung. Meine Klienten erhalten vor Beginn der Therapie ungefragt Auskünfte über die Modalitäten wie Honorare, zeitlicher Rahmen und Arbeitsweise.


Im Rahmen der für Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) bindend vorgesehenen Schweigepflicht bin ich verpflichtet über bekanntgewordene Fakten und Details nur mit Erlaubnis der Klienten zu Dritten zu sprechen, ausgenommen in der Supervision (supervidiert wird auch mit Schweigepflicht) und (in neutralisierter Form) zu Forschungs- und Unterrichtszwecken.


Fortbildung und Qualitätssicherung

Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG), die ihren Beruf ausüben, sind zum Erhalt und zur Weiterentwicklung ihrer professionellen Kompetenzen verpflichtet. Hierzu nehmen sie regelmäßig an Fortbildungen und qualitätssichernden Maßnahmen teil –Heilpraktiker für Psychotherapie müssen ihre Fortbildung und ihre Maßnahmen zur Qualitätssicherung in geeigneter Form nachweisen können.

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